Grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitern

Grenzüberschreitende Entwendung von Mitarbeitern

Bei dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern sind eine Reihe von Formalitäten einzuhalten bzw. stellen sich eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen, wie z. B. sozialversicherungs-, ausländer-, arbeits-, oder steuerrechtliche Aspekte. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragestellungen behilflich.

Entsendet ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter, z. B. im Rahmen eines Bauauftrages, in die Schweiz, bieten wir Ihnen einen ausgedehnten Service bei der administrativen Abwicklung Ihres Auftrages . So führen wir das Melde- und Bewilligungsverfahren in der Schweiz durch und sind Ihnen bei Fragen zum Schweizer Entsendegesetz, z. B. bei der Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen, behilflich.

Schweizerische Unternehmen informieren wir z. B. in der Baubranche, über die erforderlichen Meldungen in Deutschland.

Ihre Ansprechpartner/innen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:

Dr. Marion Hohmann-Viol Leitung Rechts- und Steuerabteilung, stellvertretende Direktorin
Marion Hohmann-Viol
+41 (0)44 283 6177
E-Mail
Marita Della Rossa Melde- und Bewilligungsverfahren
Marita Della Rossa
+41 (0)44 283 6182
E-Mail
Ruth Mathis Melde- und Bewilligungsverfahren, Lohnbuchhaltung
Ruth Mathis
+41 (0)44 283 6179
E-Mail