Lohnbuchhaltung in der Schweiz
Das lohnt sich!
Wenn deutsche Unternehmen ohne eigene Niederlassung in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen (z. B. Aussendienstmitarbeiter), erstellen wir gerne für Sie die Lohnbuchhaltung in der Schweiz. Gerade auf solche grenzüberschreitenden Konstellationen, die eigene Besonderheiten aufweisen, sind wir spezialisiert. Ergänzend hierzu verfügen wir über entsprechende Musterverträge (Link zu Musterverträgen) bzw. passen für Sie individuell den Arbeitsvertrag auf den grenzüberschreitenden Aspekt an.
Schweizer Unternehmen, die ohne Niederlassung in Deutschland dort Mitarbeiter beschäftigen und die die Lohnbuchhaltung nach deutschen Vorschriften erstellen müssen, vermitteln wir gerne spezialisierte Lohnbuchhaltungsstellen in Deutschland.
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