Mehrwertsteuer-Beratung, Rückerstattung und Fiskalvertretung
Allgemeine Mehrwertsteuerberatung
Bei der Beantwortung grenzüberschreitenden MWST-Fragestellungen, z. B. in welchem Land ist der Ort der Lieferung/Dienstleistung oder erfülle ich die erforderlichen Rechnungsangaben usw., stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Das sollten Sie zurücknehmen...
Reisespesen, Standgebühren und sonstige Messekosten sind mit Mehrwertsteuer belegt. Wenn Ihr Unternehmen diese Dienstleistungen im jeweils anderen Land – in Deutschland oder in der Schweiz – beansprucht und dort keine Umsätze tätigt, fordern wir die Steuern für Sie zurück. Mehrwertsteuer-Rückforderungen machen wir darüber hinaus auch in anderen Ländern wie Österreich, Spanien, Slowenien, Frankreich usw. geltend.
Fiskalvertretung
Wir rechnen mit Ihnen ab.
Wenn Sie in der Schweiz Umsätze (z. B. bei Werklieferungen) erzielen oder freiwillig zur MWST-Pflicht optieren, so stehen wir Ihnen als Fiskalvertreter gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung und erstellen die vierteljährlichen Mehrwertsteuerabrechnungen.
Erzielen Sie steuerpflichtige Umsätze in Deutschland (z. B. durch innerdeutsche Warenlieferungen oder EU-Warenlieferungen) erstellen wir für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und reichen diese beim Finanzamt Konstanz ein.
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Ihre Ansprechpartner/innen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten sie gerne:



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