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Grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitenden

Bei dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sind eine Reihe von Formalitäten einzuhalten bzw. stellen sich eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen, wie z.B. sozialversicherungs-, ausländer-, arbeits-, oder steuerrechtliche Aspekte. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragestellungen behilflich.

Entsendet ein deutsches Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. im Rahmen eines Bauauftrages, in die Schweiz, bieten wir Ihnen einen ausgedehnten Service bei der administrativen Abwicklung Ihres Auftrages. So führen wir das Melde- und Bewilligungsverfahren in der Schweiz durch und sind Ihnen bei Fragen zum Schweizer Entsendegesetz, z.B. bei der Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen, behilflich.

Schweizerische Unternehmen informieren wir z.B. in der Baubranche, über die erforderlichen Meldungen in Deutschland.

Ausserdem bietet die Handelskammer D-CH regelmässig Seminare für deutsche und schweizerische Unternehmen zum Thema grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung an, um Ihnen ein erforderliches Hintergrundwissen zu vermitteln. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Marion Hohmann-Viol
Marion Hohmann-Viol
Leitung Rechts- und Steuerabteilung, stellvertretende Direktorin
+41 44 283 61 77
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