Pflicht zur Vorausmeldung

Melde- und Bewilligungsverfahren

Die EU führt per 1. Januar 2011 aus Sicherheitsgründen eine Pflicht zur Vorausanmeldung für Importe und Exporte mit Nicht-EU-Staaten ein, wonach Importe und Exporte im Voraus angemeldet werden müssen. Basierend auf diesen im Voraus erfolgten summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen werden für jede Sendung eine Risikoanalyse und allenfalls eine Sicherheitskontrolle durchgeführt.