Schweiz: Deklarationspflichten für Holz und Holzprodukte

16.01.2012

Zum 01.01.2012 treten in der Schweiz neue Vorschriften zur Deklaration von Holz und Holzprodukten in Kraft, die an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden. Die Neuregelungen finden sich in der Verordnung des Bundesrates über die Deklaration von Holz und Holzprodukten vom 04. Juni 2010.

Die Frage, welches Holz bzw. welche Holzprodukte unter die Deklarationspflicht fallen, regelt der Anhang der Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mittels Angabe der Zolltarifnummern. Nicht von der Deklarationspflicht betroffen sind Verpackungen, Abfälle und Recyclingprodukte. Möbel fallen unter die Deklarationspflicht, wenn deren Hauptbestandteile aus Massivholz angefertigt sind.

Folgende Angaben müssen auf dem Produkt selbst, unmittelbar daneben oder auf der Verpackung angegeben werden:

- Holzart: Angabe des Handelsnamens sowie der Möglichkeit zur Ermittlung des wissenschaftlichen      Namens
- Holzherkunft

Sonderegeln bestehen für den Versandhandel, den Möbelfachhandel, Kleinserien sowie Ausstellungen.

Die Deklaration muss in einer der offiziellen Landessprachen erfolgen.

Mehr Informationen finden Sie in der Wegleitung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen BFK, abrufbar unter https://www.konsum.admin.ch/holzdeklaration/start/index.html?lang=de.

Handelskammer Deutschland-Schweiz, Dr. Marion Hohmann-Viol, Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich,
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