Meilenstein in den Steuerbeziehungen Deutschland - Liechtenstein Doppelbesteuerungsabkommen am 17.11.2011 unterzeichnet

Am 17.11.2011 haben der deutsche Bundesfinanzminister Schäuble und der Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein Tschütscher in Berlin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum unterzeichnet. Beide Länder wollen damit den Weg einer verstärkten Kooperation in Steuersachen vertiefen. Diesen Weg haben beide Länder bereits mit dem im September 2009 abgeschlossenen und im Oktober 2010 in Kraft getretenen Abkommen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch eingeschlagen. Die für die Wirtschaft damit eingetretene Rechtssicherheit begrüsst die Handelskammer Deutschland-Schweiz.

Für grenzüberschreitende Investitionen wichtig ist die Einführung eines Nullsatzes bei Dividendenzahlungen, die eine 12-monatige Haltedauer und eine Mindestbeteiligungshöhe von 10 % erfüllen.
Bestimmungen zum Abkommensmissbrauch sollen Verhinderungen, dass durch gewisse Konstellationen, wie z. B. der Vergabe von Finanzierungsmitteln, bei denen die aus diesen Mitteln erzielten Erträge nicht uneingeschränkt der Besteuerung im erstgenannten Vertragsstaat unterliegen, das Abkommen für Zwecke der Steuerhinterziehung missbraucht wird.

In das Abkommen aufgenommen wurde darüber hinaus eine Schiedsklausel, die Fälle der Doppelbesteuerung spätestens durch ein Schiedsverfahren verhindern soll.
Eine Hilfe bei Zustellungen und Beitreibungen soll die Zusammenarbeit der Steuerbehörden beider Länder verstärken.

Im Abkommen sind weder Regelungen über eine Abgeltungssteuer für die zukünftige Besteuerung von Kapitaleinkünften noch über die Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalerträgen enthalten. Diese noch offenen Punkte werden Gegenstand eigener Verhandlung sein.

Handelskammer Deutschland-Schweiz
Zürich, 18.11.2011