Neues aus der deutschen Umsatzsteuer

Ab dem 01.07.2011 ausgeführte Umsätze können erleichtert elektronisch versandt werden.

Die elektronische Rechnungsstellung setzt kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren mehr voraus, wenn der Rechnungsempfänger dem zustimmt.

Wird keine qualifizierte elektronische Signatur oder das EDI-Verfahren verwendet, muss allerdings durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schafft, „die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet“ sein. Das innerbetriebliche Kontrollsystem muss weder ein technisches noch ein EDV-gestütztes System sein.

Bei der Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen ist zu beachten, dass die elektronischen Rechnungen zwingend elektronisch in dem elektronischen Format der Ausstellung oder des Empfangs gespeichert werden müssen. Die Aufbewahrung muss auf einem Datenträger erfolgen, der keine Änderungen mehr zulässt. Eine Aufbewahrung in Papierform ist nicht zulässig.

Weitere Informationen können den „Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011“ des Bundesministerium für Finanzen, datiert vom 18. April 2011, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de ->Wirtschaft und Verwaltung -> Steuern - > Veröffentlichungen zu Steuerarten -> Umsatzsteuer -> BMF-Schreiben / Allgemeines (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_372/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html), entnommen werden.

1) Bundesministerium für Finanzen, Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011, datiert vom 18. April 2011, Seite 3, 2011/0286723.

Finanzamt Konstanz veröffentlicht neues Merkblatt

Das Finanzamt Konstanz hat auf seiner Homepage eine aktualisierte Version des Merkblattes „Umsatzsteuer Schweizer & Liechtensteiner Unternehmer“ veröffentlicht. Das Merkblatt erhält zahlreiche Hinweise und Informationen für ausländische Unternehmen, die sich mit der deutschen Umsatzsteuer auseinandersetzen müssen.

Das Merkblatt kann unter abgerufen werden:

http://www.fa-konstanz.de/servlet/PB/menu/1195534/index.html