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Geschäftsrepräsentanz Schweiz

Sie interessieren sich für den Markt Schweiz, wünschen sich ein schrittweises Vorgehen und geringes Startinvestment?

Die Handelskammer bietet Ihnen ein Markteinstiegskonzept mit der kostengünstigen Gründung einer Geschäftsrepräsentanz in der Schweiz an.

Bei der Erschliessung des Schweizer Marktes ist es oftmals sehr hilfreich, wenn Ihre Kunden Sie auch direkt in der Schweiz erreichen. Ein eigenes Büro oder eine Niederlassung ist jedoch eine Investition, die gerade am Anfang sehr kostenintensiv ist. Mit einer Geschäftspräsenz in der Schweiz, also einem virtuellen Büro, können Sie schnell und kostengünstig auf dem Schweizer Markt Fuss fassen, ohne ein eigenes Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Sie erhalten unter Ihrem Firmennamen eine schweizerische Geschäfts- und Korrespondenzadresse (z. B. Firma Mustermann, c/o Handelskammer Deutschland-Schweiz) mit eigener Schweizer Telefonnummer in den Räumlichkeiten der Handelskammer. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe von der bekannten Zürcher Bahnhofstrasse und dem Paradeplatz.

Ihre Vorteile

  • Sie sind in der Schweiz präsent
  • Betreuung durch Mitarbeiter, die mit dem Markt Schweiz vertraut sind
  • Geringer finanzieller Aufwand, da kein eigenes Büro und kein Personal erforderlich sind
  • Entlastung Ihrer Vertriebsmitarbeiter in Deutschland
  • Gründung einer rechtlichen Einheit ist nicht erforderlich
  • Überschaubares Risiko

Als Mitglied der Handelskammer Deutschland-Schweiz erhalten Sie vergünstigte Konditionen.

Ergänzend dazu bieten wir auf Wunsch auch an, gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Exportmarktstrategie, d.h. Geschäfts- und Vertriebspartnersuche, zu entwickeln und diese für Sie nach Ihren Vorgaben umzusetzen.
 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns: verena.stuebner@handelskammer-d-ch.ch

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Verena  Stübner
Verena Stübner
Leitung Exportmarketing, Mitglied der Geschäftsleitung
+41 44 283 61 73

Aktuelles aus dem Handelskammerjournal

13. Mär 2023 Wirtschaft
 

UPDATE: Neue EU-Maschinenverordnung nimmt immer mehr Gestalt an - Mit Konsequenzen für den Wirtschaftsaustausch Deutschland Schweiz

Die Verhandlungsführer des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung für Maschinenprodukte erzielt. Die neue Maschinenverordnung soll das Vertrauen in digitale Technologien wie KI, Mensch-Roboter-Kollaboration, vernetzte und selbstlernende Maschinen stärken und damit deren Verbreitung fördern. Dies wird dazu beitragen sicherzustellen, dass die europäische Industrie weiterhin innovativ bleibt und weltweite Standards in diesem Bereich setzen kann. Ein starker Maschinenbausektor ist unerlässlich, um den digitalen und grünen Wandel in der europäischen Industrie zu bewältigen.
Maschinenverordnung neu
13. Feb 2023 Recht & Steuern
 

Vorsicht Stolperfalle: Sozialversicherungsrechtlich relevante selbständige Erwerbstätigkeit aus Sicht der Schweiz

Die schweizerische Sozialversicherungsgesetzgebung sieht nicht nur bei der Ausübung einer unselbständigen (abhängigen) Erwerbstätigkeit, sondern auch bei einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit sowie bei der Wahrnehmung von gewissen Organfunktionen und auch bei sog. Nichterwerbstätigkeit die Erhebung von Sozialversicherungs- und teilweise auch Vorsorgebeiträgen vor.
Vorsicht Stolperfalle
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