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Markterschliessung & Export

Damit Ihr Markteintritt ein Erfolg wird

Sie planen die Erweiterung von Ihrem Marktgebiet und wollen Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen in Deutschland oder in der Schweiz anbieten. Vertrauen Sie sich bei Ihrem Markteinstieg oder Marktausbau auf die langjährige Erfahrung der Handelskammer Deutschland-Schweiz. Nutzen Sie unsere Dienstleistungen, um Ihr Vorhaben in die Tat umzusetzen:
 
  • Mit einem Pre-Market-Check prüfen wir Ihr Marktpotenzial und Ihre Marktchancen im Zielmarkt und klären die Realisierbarkeit sowie Ihre Erfolgschancen ab. Zudem erhalten Sie Informationen zu den Vorschriften und Rahmenbedingungen Ihres potenziellen Marktgebietes.
  • Gemeinsam analysieren und definieren wir Ihre lokalen Zielgruppen.
  • In der Export- und Vertriebsstrategie legen wir die für Ihren Exportmarkt effektivsten Absatzwege fest.
  • Wir vernetzen Sie mit ausgewählten Geschäftskontakten, Kooperationspartnern und Lieferanten.
  • Interne und externe Spezialisten unterstützen Sie auch in Rechts- und Steuerfragen.

Bauen Sie Ihre bisherigen Aktivitäten mit uns aus

Sie haben bereits erste Markteinstiegsaktivitäten im Zielmarkt unternommen und möchten nun darauf aufbauen oder den nächsten Schritt gehen. Wir unterstützen Sie gerne bei Folgeaktivitäten oder beim Markteinstieg und -ausbau.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Verena  Stübner
Verena Stübner
Leitung Exportmarketing, Mitglied der Geschäftsleitung
+41 44 283 61 73

Aktuelles aus dem Handelskammerjournal

16. Mai 2023 Wirtschaft
 

ALLES WISSENSWERTE ÜBER INCOTERMS IN KÜRZE

Incoterms (International Commercial Terms) sind eine Reihe von Vertragsbestimmungen, die für den internationalen Warenhandel entwickelt wurden. Die Incoterms sind international anerkannte Regeln zur Auslegung der meistverwendeten Vertragsformen in Aussenhandelsgeschäften. Damit werden Unsicherheiten, die durch abweichende Interpretationen der Verträge in verschiedenen Ländern entstehen, vermieden oder zumindest erheblich eingeschränkt.
INCOTERMS
21. Apr 2023 Recht & Steuern
 

Neue Konsultationsvereinbarung zum DBA DE-CH für leitende Angestellte

Deutschland und die Schweiz haben sich in einer Konsultationsvereinbarung vom 06. April 2023 auf neue Voraussetzungen zur Definition von leitenden Angestellten nach Artikel 15 Absatz 4 DBA DE-CH geeinigt. Bislang wurde als leitender Angestellter nur eine Person angesehen, die mit ihrer Funktion im Handelsregister eingetragen war. Mit der Konsultationsvereinbarung wird dieser Personenkreis nun erweitert.
Gehaltsscheck
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