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Kauf und Verkauf von Unternehmen / Nachfolgeregelung

Nutzen Sie das Kontaktnetz der Handelskammer

Im Prozess des Unternehmenskaufs oder -verkaufs unterstützen wir Sie mit den folgenden Dienstleistungen:

  • Suche nach Investoren oder Kaufobjekten
  • Abklärung der Verkaufschancen des Unternehmens
  • Erstellen der Verkaufsunterlagen (anonymes Firmenprofil sowie Kurz-Exposé)
  • Identifizierung und Ansprechen von potenziellen seriösen Interessenten
  • Organisation von Kontaktgesprächen
  • Persönliche Betreuung und Beratung durch den gesamten Prozess hindurch
  • Vermittlung an Experten im Bereich Steuern, Recht und Unternehmensbewertung (auf Wunsch)

Serviceangebot

Das Serviceangebot stützt sich auf das Netzwerk der Handelskammer Deutschland-Schweiz und ist daher effizient und kostengünstig. Eine streng vertrauliche Handhabung ist selbstverständlich.

Die aktuellen Kaufgesuche und Verkaufsangebote finden Sie hier.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Verena  Stübner
Verena Stübner
Leitung Exportmarketing, Mitglied der Geschäftsleitung
+41 44 283 61 73

13. Mär 2023 Wirtschaft
 

UPDATE: Neue EU-Maschinenverordnung nimmt immer mehr Gestalt an - Mit Konsequenzen für den Wirtschaftsaustausch Deutschland Schweiz

Die Verhandlungsführer des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung für Maschinenprodukte erzielt. Die neue Maschinenverordnung soll das Vertrauen in digitale Technologien wie KI, Mensch-Roboter-Kollaboration, vernetzte und selbstlernende Maschinen stärken und damit deren Verbreitung fördern. Dies wird dazu beitragen sicherzustellen, dass die europäische Industrie weiterhin innovativ bleibt und weltweite Standards in diesem Bereich setzen kann. Ein starker Maschinenbausektor ist unerlässlich, um den digitalen und grünen Wandel in der europäischen Industrie zu bewältigen.
Maschinenverordnung neu
13. Feb 2023 Recht & Steuern
 

Vorsicht Stolperfalle: Sozialversicherungsrechtlich relevante selbständige Erwerbstätigkeit aus Sicht der Schweiz

Die schweizerische Sozialversicherungsgesetzgebung sieht nicht nur bei der Ausübung einer unselbständigen (abhängigen) Erwerbstätigkeit, sondern auch bei einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit sowie bei der Wahrnehmung von gewissen Organfunktionen und auch bei sog. Nichterwerbstätigkeit die Erhebung von Sozialversicherungs- und teilweise auch Vorsorgebeiträgen vor.
Vorsicht Stolperfalle
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