Grenzübertritt Deutschland > Schweiz
Die Handelskammer Deutschland-Schweiz bemüht sich, auf dieser Website die aktuellsten Informationen zur Lage in Deutschland und in der Schweiz zu veröffentlichen. Trotz grösstmöglicher Sorgfalt übernimmt die Handelskammer D-CH keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Bei Fragen und Anmerkungen: auskunft@handelskammer-d-ch.ch
Ab 17. Februar 2022, 00.00 Uhr
Einreisebestimmungen angepasst
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden. (Quelle BAG)