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Handelskammer D-CH zum Scheitern des Rahmenabkommens: Bedauerlicher Rückschritt in den Beziehungen der Schweiz zur EU

 
Die Handelskammer Deutschland – Schweiz bedauert sehr, dass es sieben Jahre nach dem Start der Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen zu keiner nachhaltigen Sicherung der Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gekommen ist. Planungsunsicherheit und höhere administrative Kosten für die Aussenwirtschaft müssen jetzt vermieden werden.
 
Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass er den Abschluss des Rahmenabkommens nicht mehr weiterverfolgen wird.
 
Die bestehenden bilateralen Verträge Schweiz – EU bleiben zwar in Kraft, doch ob in Zukunft weitere Abkommen möglich sind, ist zumindest mittelfristig mehr als fraglich. Zum anderen droht ein Erodieren der bestehenden bilateralen Abkommen, da in vielen Fällen notwendige Updates nicht mehr erfolgen könnten. Durch eine mangelnde gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen wird die Normenäquivalenz relativ schnell abnehmen. Die Gefahr ist mehr als gross, dass viele ungelöste Dossiers über die Rahmenbedingungen des Marktzugangs, wie zum Beispiel die Aktualisierung der Medizinprodukteverordnung, die Aktualisierung der Maschinenrichtlinie oder die Äquivalenzanerkennung im Datenschutz, der Abschluss eines Stromabkommens und vieles mehr, was zum Teil seit Jahren blockiert ist, in den kommenden Jahren in einem Transformationsstadium hängen bleiben.
 
Für die Unternehmen in der Schweiz, aber auch für jene in der EU, droht der Marktzugang deutlich aufwändiger und teurer zu werden, da Produkte beispielsweise wieder für die jeweiligen Märkte zertifiziert und rechtliche Vertreter eingesetzt werden müssen. Hinzu können auch Störungen in der Lieferkette entstehen, da sich der Export von Produkten aus der EU in die Schweiz nicht mehr lohnen könnte.
 
Sowohl die Schweizer als auch die deutsche Wirtschaft brauchen gegenseitig einen offenen Marktzugang und verlässliche Spielregeln, so Ralf Bopp, Direktor der Handelskammer Deutschland-Schweiz.
 
Die Handelskammer appelliert daher an beide Seiten, Schweiz und EU, dass der aktuelle Rückschritt in den Integrationsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU nicht dazu führen darf, dass die über Jahre mühsam erreichten Liberalisierungsschritte beim Marktzugang wieder rückgängig gemacht werden und zusätzliche neue Probleme im Wirtschaftsverkehr entstehen. Zudem gelte es die Belastung für die Aussenwirtschaft so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig für die Entwicklung zukünftiger gemeinsamer Integrationsschritte Schweiz-EU offen zu bleiben.
 
Die im Zusammenhang mit dem jetzt gescheiterten Rahmenabkommen adressierten Herausforderungen und Anliegen für eine Weiterentwicklung des bilateralen Weges zwischen der Schweiz und EU sind nach wie vor aktuell und verlangen weiterhin nach einer verlässlichen Lösung.
 
Kontakt:
Ralf J. Bopp, Direktor
+41 44 283 61 50
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