Deutschland: Das neue Verpackungsgesetz – Was ändert sich?

Recht & Steuern
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Grundsätzlich gilt: Wer gewerbsmässig Verpackungen zum Schützen, Vermarkten oder Versenden von Waren in den Wirtschaftskreislauf Deutschlands bringt, muss diese Verpackungen ordnungsgemäss entsorgen. Enden Verpackungen beim privaten Verbraucher oder bei gleichgestellten Anfallstellen (wie etwa Gastronomie oder Verwaltungen), muss der Hersteller zwingend ein so genanntes Duales System zur fachgerechten Entsorgung beauftragen. Die neu Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Osnabrück, registriert zukünftig alle Hersteller, nimmt die Datenmeldungen der Hersteller und Systeme entgegen und überwacht die Systembeteiligung der Hersteller. Mit dem Verpackungsgesetz sollen die Recyclingquoten verbessert sowie Verpackungsmittelabfälle stärker reduziert werden. Mit der neuen Registrierpflicht wird zudem Transparenz beim Marktverhalten der Hersteller geschaffen und die Unterlassung der Systembeteiligung verhindert.
Wer ist zur Registrierung verpflichtet:
Welche Verpackungen müssen bei einem System angemeldet werden:
Welche Sanktionen sind bei fehlender Registration oder Systembeteiligung vorgesehen:
Wie wird eine Registrierung vorgenommen:
Wie erfolgt die Meldung der Gewichtsmenge:

