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Information Corona - Grenzüberschreitender Wirtschaftsverkehr Deutschland-Schweiz

Schweiz

Entsendung von Mitarbeitern aus Deutschland in die Schweiz (Version 17. März 2020)
Die Schweiz hat nun auch Grenzkontrollen eingeführt. Die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert allen Personen aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion die Einreise in die Schweiz, sofern sie nicht eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Sie verfügen über das Schweizer Bürgerrecht.
b. Sie verfügen über ein Reisedokument und einen Aufenthaltstitel gemäss Absatz 2, namentlich eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L / B / C / Ci), eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G), ein von der Schweiz ausgestelltes Visum oder eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.
c. Sie haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebescheinigung.
d. Sie führen einen gewerblichen Warentransport aus und besitzen einen Warenlieferschein.
e. Sie reisen lediglich zur Durchreise in die Schweiz ein mit der Absicht, direkt in ein anderes Land zu reisen.
f. Sie befinden sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit.

Die betreffenden Personen müssen glaubhaft machen, dass sie eine der obengenannten Bedingungen erfüllen. Die Beurteilung der Notwendigkeit nach Buchstabe f liegt im Ermessen der für die Grenzkontrolle zuständigen Behörde.
Wichtig für ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, ist, dass die Punkte c oder d erfüllt sind und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden.
 

Coronavirus: Vorübergehender Rechtsstillstand im Betreibungswesen in der Schweiz
Medienmitteilung Schweizer Bundesrat, 18. März 2020
 

Medienmitteilung Bundesamt für Gesundheit 16. März 2020
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Der Bundesrat hat entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Massnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste dieser Grenzübergänge wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht.

Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich. Er hat das EJPD damit beauftragt, gemeinsam mit dem EDI und dem EDA die Ausdehnung der Grenzkontrollen und Einreiseverbote auf Reisende aus weiteren, stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Länder zu prüfen.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Pressemitteilung vom 16.3.2020

Deutschland

Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark werden seit dem 16. März 2020 durch die Bundespolizei durchgeführt.

Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Bundesinnenminister Seehofer ordnete am Vortag die Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes an. Die Europäische Komission und die Innenminister der Europäischen Union wurden mit einem sogenannten Notifizierungsschreiben von der Anordnung in Kenntnis gesetzt.

Unterbrechung der Infektionskette
Eine der wichtigsten Maßnahmen beim Infektionsschutz sei die Unterbrechung der Infektionskette, so der Bundesinnenminister. «Dazu müssen nicht nur Veranstaltungen und soziale Kontakte, sondern auch Reisebewegungen eingeschränkt werden», betonte Seehofer. Da die Lage sehr ernst sei, so der Bundesinnenminister weiter, müsse entsprechend darauf reagiert werden. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie Einreisen von Berufspendlern bleiben aber möglich. Auch deutsche Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland können weiter einreisen.

Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern
Reisende ohne triftigen Grund dürfen an den Grenzen zu den fünf Ländern allerdings nicht mehr ein- oder ausreisen. Dies gilt auch für Menschen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werde die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsämter hinzuziehen, betonte Minister Seehofer.

Quelle: Deutsche Bundesregierung, Version 16. März 2020

 

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