«Schoggigesetz»: Aufhebung der Ausfuhrbeiträge per 1. Januar 2019
Die Gesetzesänderungen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge («Schoggigesetz») treten per 1. Januar 2019 in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 21. September 2018 beschlossen. Ausserdem hat er entschieden, Begleitmassnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion umzusetzen.

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Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäss Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge nach dem Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz»). Die Rechtsgrundlage für die Ausfuhrbeiträge wird entsprechend der vom Parlament im Dezember 2017 beschlossenen Totalrevision des «Schoggigesetzes», welches neu «Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten» heisst, per 1.1.2019 aufgehoben.
Als Grundlage für die Schaffung neuer Zulagen für Getreide und Verkehrsmilch, welche Teil der Begleitmassnahmen zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge sind, wird eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und zweier Verordnungen auf das gleiche Datum hin in Kraft treten
Als weitere Begleitmassnahme vereinfacht der Bundesrat mit einer Änderung der Zollverordnung das Bewilligungsverfahren des aktiven Veredelungsverkehrs mit gewissen Milch- und Getreidegrundstoffen. Die betroffenen Organisationen werden dabei weiterhin über die eingehenden Gesuche für den aktiven Veredelungsverkehr informiert.

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