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Neues zu Pensionskassen-Bezügen im Verhältnis Deutschland-Schweiz (1/2)

19. Dez 2016
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Die steuerliche Behandlung von eingezahlten Beiträgen in – beziehungsweise Leistungen aus – der schweizerischen Altersversorgung ist in Deutschland seit Jahren ein grosser Streitpunkt. 

Neues zu Pensionskassen-Bezügen im Verhältnis Deutschland-Schweiz (1/2)
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Dieses Thema hat in der Vergangenheit zu vielen höchstrichterlichen Entscheidungen geführt. Vor allem für Grenzgänger traten immer wieder Diskrepanzen und Unstimmigkeiten bei der steuerlichen Behandlung der schweizerischen Altersvorsorge auf – ebenso bei Personen, die für einige Jahre in der Schweiz tätig waren und dann wieder nach Deutschland zurückkehrten. 

Das Schweizer «Drei-Säulen-Modell»

Das schweizerische Altersvorsorgesystem basiert auf einem «Drei-Säulen-Modell».

Grafik: Das Schweizer «Drei-Säulen-Modell» (Quelle: German Tax & Legal Center KPMG AG)

Das  «Drei-Säulen-Modell» zur schweizerischen Altersvorsorge
  1. Säule: Die staatliche Vorsorge ist für die gesamte Bevölkerung verpflichtend und dient der Deckung des Existenzbedarfs – vergleichbar mit der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Darunter fallen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV).

  2. Säule: Die berufliche Vorsorge – die sogenannte Schweizerische Pensionskasse – soll die staatlichen Altersvorsorgeleistungen ergänzen. Eine Weiterführung der bisherigen Lebenshaltung soll auch im Rentenalter möglich sein.

  3. Säule: Die private Vorsorge für weitere individuelle Bedürfnisse im Alter.

Die steuerliche Behandlung der Schweizer Pensionskasse in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit einem Schreiben vom 27.07.2016 (IV C 5 – S 2333/13/10003) zur einkommensteuerlichen Behandlung der Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule (berufliche Vorsorgeeinrichtungen) der schweizerischen Altersvorsorge in Deutschland geäussert. Dadurch wurde Klarheit bei der steuerlichen Behandlung geschaffen.

Auslöser dieses Schreibens sind unter anderem Urteile des Bundesfinanzhofs. Dieser hat mit seinen Urteilen vom 26. November 2014 (VIII R 38/10, VIII R 39/10, VIII R 31/10 und VIII R 40/11) entgegen der damaligen Verwaltungsauffassung entschieden.

Demzufolge gibt es in Deutschland eine unterschiedliche Besteuerung bei Auszahlungen aus privatrechtlichen Pensionskassen aus der zweiten Säule aus dem Obligatorium und dem Überobligatorium. Im oben genannten Schreiben hat das BMF nun Stellung bezogen und folgendes klargestellt:

  1. Bei der steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Leistungen aus einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) in Deutschland wird zukünftig nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen unterschieden. Vielmehr wird eine einheitliche Behandlung vorgenommen. Somit bieten beide Rechtsformen für die Versicherten dieselben Möglichkeiten des Aufbaus der Altersvorsorge.
     
  2. Zu unterscheiden ist jetzt vielmehr zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge (2.Säule) gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung (Obligatorium) und der zusätzlichen Absicherung (Überobligatorium) – der sogenannte «Zweiteilungsgrundsatz». Daraus folgt, dass sowohl die Beiträge als auch die Leistungen in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil aufzuteilen sind.
     
  3. Bei der Anwendung des deutschen Steuerrechts ist eine rechtsvergleichende Qualifizierung der ausländischen Einkünfte aus der Altersvorsorge nach deutschem Recht vorzunehmen. Eine Vergleichbarkeit von ausländischen Alterseinkünften mit inländischen Alterseinkünften ist dann anzunehmen, wenn die ausländische Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen der inländischen Leistung entspricht.

Besteuerungen in Deutschland

Aus dem oben genannten Schreiben des Bundestministertium der Finanzen ergeben sich zukünftig die folgende Besteuerungen in Deutschland (siehe Tabelle sowie nachfolgend entsprechende Beispiele): 

Handelskammerjournal-Neues zu Pensionskassen-Bezug
Tabelle: Besteuerungen in Deutschland (Quelle: German Tax & Legal Center KPMG AG)

(Bildquelle: © AndreyPopov/iStockphoto)

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