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EU und Schweiz gehen aufeinander zu

1. Jul 2022
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Schweiz und EU unterzeichnen Memorandum of Understanding zum zweiten Schweizer Kohäsionsbeitrag

Papierschiffchen mit EU und Schweiz Flagge in Bewegung
Gestern, am 30.06.2022, unterzeichnete die Schweizer Staatssekretärin Livia Leu mit der Generalsekretärin der Europäischen Kommission, Ilze Juhansone, das Memorandum of Understanding (MoU) in Brüssel. Das MoU war vom Bundesrat bereits am 24. November 2021 und auf Seiten der EU am 4. April 2022 genehmigt worden.
 
Das MoU hält die wichtigsten Eckwerte des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten fest. Dazu gehören die Höhe, die Aufteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten sowie Prinzipien für die Zusammenarbeit und die Umsetzung des Beitrages. Der Schweizer Beitrag soll zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zum besseren Umgang mit Migrationsbewegungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten beitragen.
 
Der Bundesrat möchte nach dem gescheiterten Rahmenabkommen im vergangenen Jahr ein positives Signal hinsichtlich der Fortsetzung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs an die EU senden, und zeigen, dass die Schweiz eine verlässliche Partnerin sei, so Staatssekretärin Livia Leu.
 
Die EU ihrerseits sieht die Kohäsionsgelder hauptsächlich als Fortsetzung einer vergleichbaren Vereinbarung 2006 für den Zugang am europäischen Binnenmarkt. Für den finanziellen Beitrag zur Förderung des Zusammenhalts in der EU erhielt die Schweiz im Gegenzug die Teilnahme am EU-Binnenmarkt.
 
Das MoU bildet den Rahmen für die kommenden Gespräche mit den ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten über die jeweiligen bilateralen Umsetzungsabkommen und deren länderspezifischen thematischen Schwerpunkte. Diese Verhandlungen sollen möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
 
Mit dem Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1047 Millionen Franken sollen die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den 13 Ländern verringert werden, welche der EU seit 2004 beigetreten sind (EU-13). Der Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken ist vorgesehen für Massnahmen im Bereich Migration, auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13. Zusammen mit dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung von 65 Millionen Franken (5%) bilden die Rahmenkredite den zweiten Schweizer Beitrag im Umfang von 1302 Millionen Franken über 10 Jahre. Wie beim Erweiterungsbeitrag fliesst auch der zweite Schweizer Beitrag in ausgewählte Projekte und Programme in den Partnerländern und wird nicht direkt in deren Haushalte oder an die EU überwiesen.
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