AIA Meldung für Crypto Assets – der nächste Schritt zu mehr Steuertransparenz
Die Zahl der Anleger, die in Krypto-Vermögenswerte investieren, nimmt stetig zu. Neue, weitergehende Vorschriften zum automatischen Informationsaustausch sollen nun dazu beitragen, dass die deutsche Finanzverwaltung mehr Informationen zu Crypto-Investments im Ausland erhält. Ziel ist es, Transparenz herzustellen, um das Steueraufkommen sicherzustellen und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Von diesen neuen Regelungen sind auch in Deutschland ansässige Personen mit Investments, etwa in der Schweiz, betroffen.
Bisher wurden, vereinfacht dargestellt, im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) Daten zu Konten und Wertschriftendepots bei ausländischen Finanzinstituten an das deutsche Finanzamt automatisch übermittelt. Diese Informationen ermöglichen es der deutschen Finanzverwaltung zu prüfen, ob die daraus erzielten Einkünfte in der Steuererklärung angegeben wurden. Nun wurde der AIA um das sogenannte Crypto Asset Reporting Framework (CARF) erweitert. Ziel dieser Neuerung ist es, Kryptowährungen und andere virtuelle Vermögenswerte in ein grenzüberschreitendes System des Informationsaustauschs einzubinden und sie steuerlich mit traditionellen Vermögenswerten gleichzustellen.
CARF in der Schweiz
In der Schweiz tritt der Krypto-AIA ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Anbieter von Krypto Dienstleistungen verpflichtet sein, ihre Kunden (natürliche und juristische Personen sowie wirtschaftliche Berechtigte) und deren Transaktionen regelmässig der Schweizer Steuerverwaltung zu melden. Diese leitet die Informationen dann an den Ansässigkeitsstaat der Kunden weiter. Neben persönlichen Grunddaten wie Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer werden Daten betreffend die Anzahl der relevanten Geschäfte und die Beträge dieser Transaktionen gemeldet werden. Der Informationsaustausch erfolgt regelmässig und automatisch. Der erste automatische Informationsaustausch wird ab dem Jahr 2027 erfolgen und alle relevanten Transaktionen ab dem 1. Januar 2026 umfassen.
Betroffene Vermögenswerte
Das CARF bezieht sich nicht ausschliesslich auf virtuelle Zahlungsmittel wie etwa Bitcoin oder Ethereum, sondern umfasst vielmehr alle Werte, die auf kryptografisch gesicherter Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder vergleichbaren Technologien basieren und als Zahlungs- oder Anlageinstrumente dienen. Entscheidend ist hierbei der wirtschaftliche Verwendungszweck und nicht die aufsichtsrechtliche Einordnung.
Meldepflichtige Unternehmen und Personen
Die Meldepflicht im Rahmen von CARF betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die gewerbsmässig Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte anbieten. Neben den bereits regelmässig durch AIA betroffenen Banken können nun auch Krypto-Börsen1, OTC-Desks, Market Maker, Broker und andere Intermediäre in den Anwendungsbereich von CARF fallen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptowährungen durch CARF ist ein bedeutender Schritt in Richtung steuerlicher Transparenz und Gleichbehandlung von Vermögenswerten. Sie stellt eine konsequente Fortsetzung der Bemühungen, die mit der Einführung des AIA2 begonnen wurden, dar. Die Einführung eines separaten Regelwerks wie CARF bringt durch die parallele Existenz mit dem AIA-System jedoch einen erheblichen Mehraufwand in Form von Compliance- Anforderungen mit sich.
Mit der Einführung des CARF werden die Steuerbehörden Informationen über relevante Kryptowerte und die daraus seit dem 1. Januar 2026 erzielten Erträge erhalten. Steuerpflichtige müssen sicherstellen, dass sie diese Vermögenswerte und Erträge vollständig und korrekt in ihrer Steuererklärung deklarieren. Falls dies in der Vergangenheit nicht erfolgt ist, sollte sich zu den Möglichkeiten einer straflosen Selbstanzeige beraten werden. Für Betroffene ist nun entscheidend, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Hinweise zur Besteuerung in Deutschland
Die deutsche Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur Behandlung von Kryptowerten in ihrem neusten Schreiben bestätigt.3 Demnach handelt es sich bei Kryptowerten wie beispielsweise Bitcoin und Ether grundsätzlich um sonstige Wirtschaftsgüter, für die die sogenannte «Jahresfrist» gilt.4 Gewinne aus der Veräusserung von im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerten sind hiernach steuerpflichtig, wenn sie nicht länger als ein Jahr gehalten wurden; für Veräusserungsverluste gilt ebenso die Jahresfrist. Der Gewinn oder Verlust aus der Veräusserung von Kryptowerten ermittelt sich verkürzt gesagt aus dem Veräusserungserlös abzüglich der Anschaffungs- und Werbungskosten.5 In anderen Bereichen kann die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte weitaus komplizierter sein, wie etwa im Bereich Mining, Forging oder der Verwendung von Kryptowerten für (passives) Staking. Der Expertenrat ist hilfreich.
1 Diese waren unter AIA regelmässig als «active non-financial entities» nicht meldepflichtig.
2 Der automatische Informationsaustausch (AIA) wurde in der Schweiz am 1. Januar 2017 eingeführt. Die ersten Daten wurden im Jahr 2018 ausgetauscht.
3 BMF Schreiben «Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte» vom 6. März 2025, BStBl. 2025 I S. 658.
4 Hierbei handelt es sich um Currency oder Payment Token. Etwas anderes kann sich im Falle von Utility und Security Token ergeben.
5 Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Kryptowerte auch zuerst wieder veräussert werden (First in First out, FiFo).

