Benutzername
Passwort
Teil des Netzwerks
Teil des Netzwerks

MWST-Leistungen im Verhältnis Schweiz-EU Teil 2

23. Aug 2018
Per E-Mail senden
Immer mehr Unternehmer aus der Schweiz erbringen Lieferungen in EU-Ländern. Dieser Artikel zeigt die umsatzsteuerrechtlichen Folgen bei Lieferungen in Form von Reihengeschäften über mehrere EU-Länder für den Unternehmer Max Muster aus der Schweiz.
Zeichnung3 CH-D Wirtschaft
Recht-und-Steuern.jpg

Recht & Steuern

Wir begleiten Sie in Rechts- und Steuerfragen zum grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr.

Jetzt informieren

Beispiel 3: Wareneinkauf in Deutschland – Anschliessender Verkauf in der Schweiz

Max Muster kauft Waren in Deutschland ein und organisiert den Transport in die Schweiz.
Die Einfuhr in die Schweiz nimmt Max Muster als Importeur vor. Anschliessend verkauft Max Muster die Ware seinem Endkunden in der Schweiz. Den Transport organisiert wiederum Max Muster.
Rechnungsfluss:        Produzent DE
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde CH
Warenfluss:                Produzent DE
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde CH
Formvorschriften
  • Es muss sichergestellt werden, dass der deutsche Produzent einen steuerbefreiten Export meldet und die Zoll-AT-LAS-Ausfuhrmeldung vornimmt.
  • Auf der Rechnung des deutschen Produzenten muss folgender Hinweis angebracht werden: «Steuerfreie Ausfuhrlieferung».
  • In der Schweiz erfolgt die Einfuhr auf Max Muster, wobei dieser die schweizerische Einfuhrumsatzsteuer mit seiner schweizerischen Mehrwertsteuerdeklaration als Vorsteuer zurückfordern kann.
  • Die Rechnung von Max Muster an den Endkunden in der Schweiz erfolgt mit Schweizer Mehrwertsteuer.
Zeichnung3 CH-D Wirtschaft

Beispiel 4: Wareneinkauf in Deutschland – Anschliessender Verkauf in Deutschland

Max Muster organisiert die Abholung der Ware beim Produzenten in Deutschland und den Transport direkt zu seinem End-kunden nach Deutschland.
Rechnungsfluss:        Produzent DE
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde DE
Warenfluss:                Produzent DE
                                   → Endkunde DE
Formvorschriften
Bei dieser Transaktion handelt es sich um ein Reihengeschäft welches im rein innerdeutschen Raum ausgeführt wird.
Die Verfügungsmacht an der Ware gelangt vom Produzenten an Max Muster und von diesem an den Endkunden in Deutschland.
Die Ware verlässt Deutschland nicht, womit keine steuerbefreite Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferung durchgeführt werden kann.
Max Muster erhält vom Produzenten eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer und muss dem Endabnehmer ebenfalls eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen und die Umsätze in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung deklarieren.
Zeichnung4 CH-D Wirtschaft

Beispiel 5 Wareneinkauf in Frankreich – Anschliessender Verkauf in Frankreich

Max Muster organisiert die Abholung der Ware beim Produzenten in Frankreich und den Transport direkt zu seinem Endkun-den nach Frankreich.
Rechnungsfluss:        Produzent FR
                                   → Max Muster CH
                                   → Endkunde FR
Warenfluss:                Produzent FR
                                   → Endkunde FR
Formvorschriften
Frankreich kennt eine Sondernorm für Leistungen die von in Frankreich nicht ansässigen Unternehmungen durchgeführt werden.
Leistungen die von nicht in Frankreich ansässigen Unternehmen erbracht werden unterliegen unabhängig von einer bestehenden umsatzsteuerlichen Registrierung dem Reverse-Charge-Verfahren.
Als nicht ansässig gelten alle ausländischen Unternehmer, die keine handelsrechtliche Niederlassung in Frankreich begründen.
Für Lieferungen eines nicht ansässigen Unternehmers muss die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert werden, sofern dieser in Frankreich umsatzsteuerlich registriert ist. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger ein nicht ansässiger ausländischer Unternehmer ist, der über eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich verfügt.
Auf der Rechnung von Max Muster an den französischen Endkunden ist folgender Hinweis anzubringen: «le client est olbigé d' acquitter la TVA»
Die Konsequenz aus dieser Lieferung ist, dass Max Muster die französische Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer zurückfordern kann, solange er in Frankreich nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert ist.
Zeichnung5 CH-D Wirtschaft
geschaefts--und-kooperationspartner.jpg

Geschäfts- & Kooperationspartner / Standortsuche & Standortberatung

Wir unterstützen Sie bei Ihren unternehmerischen Anliegen.
Mehr erfahren
Startup Unit der IHK München Oberbayern am bits and pretzels

Experten für Startups Teil 1

Seit 2013 unterstützt die Startup Unit der IHK für München und Oberbayern junge, technologie- und wachstumsorientierte Unternehmen in ihren diversen Gründungs- und Wachstumsphasen. Dem interdisziplinären Team gelang es, die vielfältigen Kompetenzen der IHK im lokalen Startup-Umfeld sichtbar zu machen und sich einen festen Platz in den Netzwerken zu erobern.
Mehr erfahren
Die Startup Couch in Aktion auf der IHK-Gründermesse EXISTENZ

Experten für Startups Teil 2

In den letzten Jahren ist das Startup Netzwerk der IHK München immer bekannter geworden und hat seine Position als neutraler Mittelsmann und Plattformgeber im lokalen Biotop gefestigt. 
Mehr erfahren
Stellenmeldepflicht: Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist bereit

Stellenmeldepflicht: Die öffentliche Arbeitsvermittlung ist bereit

Am 26. Juni 2018 haben das SECO und der Verband der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden VSAA an einem Point de Presse über den Stand der Umsetzung der Stellenmeldepflicht orientiert. Alle Arbeiten sind soweit fortgeschritten, dass offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit ab dem 1. Juli den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV gemeldet werden können.
Mehr erfahren
Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.