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«Atmosphärische Störungen» Schweiz – EU vermeiden»

Nach dem zumindest vorübergehenden Wegfall der Börsenäquivalenz gilt es jetzt atmosphärische Störungen und politisch motivierte Massnahmen zwischen der Schweiz und der EU zu vermeiden. «Wir befürchten eine Negativspirale, die sich erschwerend auf den Lösungsprozess zur Ratifizierung des Institutionellen Rahmenabkommens (InstA) auswirken wird» sagt Ralf Bopp, Direktor der Handelskammer Deutschland-Schweiz.

Keine der beiden Seiten, Schweiz-EU, können ein Interesse an einer Eskalation haben. Sie profitieren viel zu sehr von den «Bilateralen Abkommen». Dies gilt nicht zuletzt für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz mit einem Handelsvolumen von über 85 Mrd. EUR, d.h. Importe und Exporte von 350 Mio. täglich und die Schweiz gehört zu den 10 wichtigsten Handelspartnern Deutschlands. Der Erhalt und der Ausbau des gegenseitigen Marktzugangs sind deswegen zentral.

Sollte das InstA nicht angenommen werden, blieben die bestehenden bilateralen Verträge zwar grundsätzlich in Kraft, doch zu einem Abschluss neuer Abkommen dürfte es kaum mehr kommen. Zum anderen droht ein Erodieren der bestehenden Abkommen, da Updates in vielen Fällen nicht mehr erfolgen. «Angesichts der engen Verflechtung kann die Wirtschaft auf beiden Seiten nur verlieren», ergänzt Ralf Bopp. Durch eine mangelnde gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen wird die Normenäquivalenz relativ schnell erodieren, mit entsprechenden negativen Folgen für die am Wirtschaftsverkehr beteiligten Unternehmen.

Die «Bilateralen Abkommen» stehen für 20 Jahre Erfolgsgeschichte. Das InstA bietet die Chance, diesen Weg auf eine langfristig zukunftsfähige Basis zu stellen und schafft Rechtssicherheit.

Die Handelskammer Deutschland-Schweiz setzt sich dafür ein, den Dialog unbeirrt und einvernehmlich fortzusetzen und so schnell als möglich die offenen Fragen beim InstA einer beidseitig akzeptierten Klärung zuzuführen. Bereits seit vielen Jahren liberalisierte Bereiche im grenzüberscheitenden Wirtschaftsverkehr dürfen nicht erneut beschränkt werden.

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