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Bilaterale Abkommen mit der EU müssen erhalten bleiben

Der Bundesrat hat am Freitag 20. Juni 2014 die Eckwerte zur Umsetzung der Initiative gegen die Masseneinwanderung bekanntgegeben. Die Schweizer Bundesregierung erfüllt mit dieser Umsetzungsrichtlinie die Forderung nach einer Zuwanderungsbegrenzung, welche eine Mehrheit bei der Volksabstimmung am 9. Februar 2014 «gegen die Masseneinwanderung» fand.

Die Handelskammer sieht bei vollstem Verständnis, dass der Volksauftrag umgesetzt werden muss, in den einzelnen Massnahmen eine erhebliche administrative Belastung für die Unternehmen in der Schweiz zukommen, welche auf die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland angewiesen sind.

Die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung entspricht dem Volksauftrag und verletzt gleichzeitig das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Vor diesem Hintergrund möchte die Schweiz um Nachverhandlungen nachsuchen, welche die Gefahr einer Kündigung der gesamten bilateralen Abkommen I mit der EU abwenden sollen.

Ob die EU überhaupt ein Verhandlungsmandat zu einer Anpassung der bilateralen Verträge erteilen wird, ist zur Zeit fraglich. Der ungehinderte Zugang zu den Märkten in der Schweiz und der EU sowie der reibungslose grenzüberschreitende Austausch von Gütern, Arbeitskräften und Kapital muss aber auch in Zukunft gesichert bleiben.

Aufgrund des hohen Verflechtungsgrades der Wirtschaft, Schweiz-EU, bleibt zu hoffen, dass innerhalb der dreijährigen Frist für die Umsetzung der Initiative, dennoch eine Lösung auf dem Verhandlungswege mit der EU gefunden werden kann.

Die Handelskammer begrüsst in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass parallel zu den Arbeiten des Bundes zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative, die Verhandlungen mit der EU zu einem institutionellen Rahmenabkommen aufgenommen werden und beide Seiten, Schweiz-EU im Gespräch bleiben.

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Marion Hohmann-Viol
Marion Hohmann-Viol
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