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Umstellung auf EasyGov: Neues Online-Meldeverfahren und UID-Nummer

Die bisherige Plattform für das Online-Meldeverfahren wurde am Freitag, 14. März 2025, dauerhaft abgeschaltet. Seit Montag, 17. März 2025, erfolgt die Meldung neu über das Portal EasyGov.

Wichtige Änderung: Ab sofort ist eine Meldung nur noch mit einer UID-Nummer für ihr ausländisches (z.B deutsches) Unternehmen möglich. Diese dient zur Identifikation Ihres Unternehmens in der Schweiz. Die Neubeantragung kann bis zu 14 Tage dauern – bereits ab dem Antragseingang sind Meldungen jedoch möglich.

Wie vorgehen als ausländische Unternehmen mit Fiskalvertretung in der Schweiz? 

Für das Meldeverfahren wird die Adresse aus dem UID-Register genutzt. Die Adresse entscheidet darüber, ob man einen Stellenantritt oder eine Entsendung oder eine Meldung für selbständige Dienstleistungserbringende erfassen kann. Eine Mitarbeiter Entsendung kann nur mit einer ausländischen (nicht schweizerischen) Adresse vorgenommen werden.

Deshalb müssen Sie in diesem Fall eine neue UID beantragen mit der Adresse im Ausland, wenn sie als ausländisches Unternehmen das Meldeverfahren nutzen möchten.

Diese Beantragung zieht kleine steuerlichen Auswirkungen nach sich.

Gerne übernehmen wir weiterhin für Sie – sofern beauftragt – das Meldeverfahren.

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