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Schiedsgericht

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz haben eine lange Geschichte und sind von zentraler Bedeutung, auch im Kontext zur EU. Für unzählige Unternehmen bildet dieser Handel die Grundlage ihres Erfolgs. Doch wo intensiv Geschäfte gemacht und Verträge geschlossen werden, kann naturgemäss auch ein Konflikt entstehen. Eine Vielzahl von Streitigkeiten kann schnell eskalieren und Geschäftsbeziehungen belasten.

Der traditionelle Weg über staatliche Gerichte zur Beilegung solcher Fälle ist oft langwierig. Insbesondere im internationalen Kontext stellen sich komplexe Fragen zum anwendbaren Recht. Diese Unsicherheiten stellen ein erhebliches Geschäftsrisiko dar.

Soll ein Streit aussergerichtlich durch ein Mediationsverfahren geschlichtet werden, bietet sich ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung des Internationalen Mediationszentrums an, dessen Mitglied die Handelskammer Deutschland-Schweiz ist. Die Handelskammer Deutschland-Schweiz bietet mit ihrem Schiedsgericht und der Mediation eine bewährte Alternative zur Streitbeilegung. Wir bieten einen strukturierten Rahmen für eine schnelle Lösung, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Schiedsgericht

Warum eine spezialisierte Streitbeilegung für den deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverkehr?

Der deutsch-schweizerische Handel ist durch zwei unterschiedliche Rechtsordnungen geprägt. Die Anwendung von deutschem Recht steht dem schweizerischen Obligationenrecht (OR) und der schweizerischen Zivilprozessordnung gegenüber, und auch die Rechtsprechung unterscheidet sich. Diese Unterschiede können in einem Streitfall zu komplexen und teuren juristischen Auseinandersetzungen führen.

Staatliche Gerichte in verschiedenen Kantonen wie Zürich oder St. Gallen sind zwar die primäre Instanz, stossen im internationalen Kontext jedoch an ihre Grenzen:

  • Lange Verfahrensdauer: Der Weg durch die Instanzen kann sich über Jahre hinziehen und bindet erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen.
  • Öffentlichkeit: Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich. Dies kann Geschäftsgeheimnisse gefährden und zu Reputationsschäden führen.
  • Fehlende Branchenkenntnis: Die Richter an staatlichen Gerichten sind Rechtsexperten, verfügen aber nicht immer über das spezifische technische oder kaufmännische Wissen, das zur Beurteilung eines komplexen Sachverhalts in einer Nischenbranche erforderlich ist.
  • Begrenzte Flexibilität: Gerichtsverfahren folgen starren prozessualen Regeln, die den Parteien wenig Gestaltungsspielraum lassen.
  • Vollstreckungsrisiko: Die grenzüberschreitende Vollstreckung eines staatlichen Gerichtsurteils kann kompliziert und mit zusätzlichen Hürden verbunden sein.

Die alternativen Streitbeilegungsverfahren der Handelskammer Deutschland-Schweiz sind speziell darauf ausgelegt, diese Nachteile zu überwinden und eine auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnittene Lösung anzubieten.

schiedsgericht

Das Schiedsgericht der Handelskammer: Vertraulich, schnell und verbindlich

Scheitern direkte Verhandlungen, bietet das Schiedsgericht der Handelskammer Deutschland-Schweiz eine private und verbindliche Alternative. Dieses Schiedsverfahren ist ein Kernstück der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Der Fall wird von unparteiischen Schiedsrichtern entschieden. Die Organisation folgt einer klaren Schiedsordnung, die sich an bewährten Modellen wie den Swiss Rules orientiert, welche im Bereich der internationalen Streitbeilegung massgeblich sind und von Institutionen wie der SCAI gefördert werden.

Die zentralen Vorteile eines Schiedsverfahrens bei der Handelskammer sind:

  • Expertise und Sachverstand: Der grösste Vorteil liegt darin, dass die Parteien Schiedsrichter benennen können, die über spezifisches Wissen verfügen. Unsere Mitglieder schätzen diese Möglichkeit sehr.
  • Vertraulichkeit: Das gesamte Verfahren ist vertraulich. Weder die Existenz des Verfahrens noch dessen Inhalt oder Ausgang dringen an die Öffentlichkeit. Dies schützt Ihren guten Ruf und Ihre Geschäftsgeheimnisse.
  • Schnelligkeit und Effizienz: Die Verfahrensordnung ist auf eine zügige und straffe Durchführung des Verfahrens ausgelegt. Langwierige Beweisaufnahmen und mehrfache Instanzenzüge werden vermieden, was zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führt.
  • Internationale Vollstreckbarkeit: Der Entscheid des Schiedsgerichts ist ein rechtskräftiger Titel, der volle Kraft entfaltet. Gemäss dem einschlägigen Artikel des New Yorker Übereinkommens von 1958, der die rechtliche Grundlage bildet, kann ein Schiedsspruch in über 160 Staaten vollstreckt werden – eine Tatsache, die auch die juristische Literatur bestätigt.
  • Parteiautonomie: Die Parteien haben weitreichenden Einfluss auf die Gestaltung des Verfahrens. Sie können den Verhandlungsort, die Sprache des Verfahrens und die Anzahl der Schiedsrichter mitbestimmen.

Mediation: Der kooperative Weg zur gemeinsamen Lösung

Nicht jeder Konflikt muss streitig enden. Manchmal ist eine Schlichtung der bessere Weg. Als eine Form der Vermittlung bietet sich ein Mediationsverfahren an, bei dem eine einvernehmliche und interessengerechte Lösung im Vordergrund steht.

Die Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen Mediators oder einer Mediatorin selbst eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Der Mediator trifft keine eigene Entscheidung, sondern lenkt und moderiert die Kommunikation, um den Parteien zu helfen, ihre jeweiligen Interessen zu verstehen und kreative, zukunftsorientierte Lösungen zu finden. Diese Art der Erledigung von Streitfällen ermöglicht kreative Lösungen, die über eine rein juristische Beurteilung hinausgehen.

Der entscheidende Schritt: Die richtige Vertragsklausel

Um im Konfliktfall von den Vorteilen der Schiedsgerichtsbarkeit oder Mediation profitieren zu können, ist die Einführung entsprechender Schiedsklauseln in die Verträge entscheidend. Eine solche Klausel legt die Grundlage fest. Die Handelskammer Deutschland-Schweiz stellt Ihnen für diese Art der Vereinbarung Musterklauseln und weitere Informationen zur Verfügung. Die Bedeutung solcher privater Vereinbarungen wurde in der Schweiz sogar vom Bundesrat in seinen Botschaften zur Revision des internationalen Privatrechts immer wieder betont. Wir empfehlen eine aktuelle Version einer Klausel, die als erste Form der Streitbeilegung eine Mediation vorsieht.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation

Was ist der Hauptunterschied zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Rolle des neutralen Dritten und im Ergebnis. Im Schiedsverfahren trifft der Schiedsrichter einen für beide Seiten verbindlichen Entscheid, ähnlich einem Gerichtsurteil. In der Mediation, einem Teil der Schlichtung, geht es um die Vermittlung hin zu einer selbst erarbeiteten Lösung.

 

Ist ein Schiedsspruch rechtlich genauso bindend wie ein Gerichtsurteil?

Ja. Der Schiedsspruch hat die gleiche Rechtskraft wie ein endgültiges Gerichtsurteil. Er beendet den Rechtsstreit verbindlich und ist – dank internationaler Abkommen – grenzüberschreitend manchmal sogar leichter vollstreckbar.

 

Warum sollte ich nicht einfach zu einem staatlichen Gericht gehen?

Ein Schiedsverfahren ist in der Regel schneller, vertraulich und die Schiedsrichter verfügen über spezifisches Branchen-Know-how. Dies vermeidet die langen Verfahrensdauern, die unerwünschte Öffentlichkeit und die potenziellen Kompetenzlücken, die bei staatlichen Gerichtsverfahren im internationalen Wirtschaftsverkehr auftreten können.

 

Wie hoch sind die Kosten für ein Schieds- oder Mediationsverfahren?

Die Kosten sind abhängig vom Streitwert und der Komplexität des Falles. Sie setzen sich aus den administrativen Gebühren und den Honoraren der Schiedsrichter bzw. Mediatoren zusammen. Die Schiedsordnung gibt hierzu detailliert Auskunft. Durch die Effizienz sind die Gesamtkosten jedoch oft geringer als bei einem Prozess vor staatlichen Gerichten.

 

Wie wähle ich einen passenden Schiedsrichter oder Mediator aus?

Die Handelskammer Deutschland-Schweiz verfügt über einen Pool an qualifizierten, erfahrenen und neutralen Experten. Diese Personen besitzen sowohl juristische als auch branchenspezifische Expertise und sind mit dem Begriff der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen bestens vertraut. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl.

 

Was kann ich tun, wenn in meinem Vertrag keine Schiedsklausel enthalten ist?

Auch wenn ein Konflikt bereits besteht, können sich die Parteien jederzeit nachträglich auf die Durchführung eines Schieds- oder Mediationsverfahrens einigen. Hierfür wird eine separate Schieds- bzw. Mediationsvereinbarung geschlossen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:

Dr. Marion Hohmann-Viol
Dr. Marion Hohmann-Viol
Direktorin
+41 44 283 61 77
Dr. Alexandra  Balmer
Dr. Alexandra Balmer
Leiterin Rechtsabteilung
+41 44 283 61 68
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