Das Gemeinschaftskonto ist weit verbreitet. Während es im Alltag viele Vorteile mit sich bringt, sind auch Risiken mit einem Gemeinschaftskonto verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Inhaber des Kontos untereinander zerstritten haben. In einem neuen Leitentscheid hat das Bundesgericht die Frage geklärt, welchem Auftrag die Bank Folge leisten muss, wenn die Kontoinhaber Zahlungsaufträge erteilen, die sich widersprechen.