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Carnet 2.0: Der «Reisepass für Waren» wird digital

Seit dem 1. Juni 2026 wird das Carnet-Verfahren schrittweise digitalisiert. In zahlreichen Ländern, darunter die EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich, kann die Zollabfertigung künftig digital per QR-Code erfolgen.

Unternehmen und Privatpersonen, die Waren wie Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster vorübergehend ins Ausland verbringen, profitieren dadurch von einer vereinfachten Zollabwicklung.

Während einer Übergangsphase bis Ende 2027 soll das digitale Carnet schrittweise auf weitere Länder ausgeweitet werden. Die genauen Voraussetzungen sowie Hinweise zur Nutzung des digitalen und des Papier-Carnets können je nach Anwendungsfall variieren.

Weiterführende Informationen, FAQs und praktische Hinweise finden Sie auf der Website der DIHK.

Carnet ATA
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