Neue Förderbeiträge in den Kantonen Basel-Stadt, Luzern und Zug
Unternehmen in den Kantonen Basel-Stadt und Zug können neuerdings Anträge für kantonale Fördermassnahmen einreichen. Schon bald können möglicherweise auch Unternehmen im Kanton Luzern von einem neuen Förderinstrument profitieren.
Zug
Ab 2026 können im Kanton Zug steuerpflichtige Unternehmen von neuen Förderbeiträgen für Nachhaltigkeitsmassnahmen sowie für Innovations-, Forschung- und Entwicklungsaktivitäten («F&E») profitieren. Gefördert werden substanzielle Reduktionen von Treibhausgasemissionen entlang globaler Lieferketten (Scope 3.1 gemäss GHG-Protokoll), F&E und IP bezogene Aktivitäten im Kanton Zug sowie klinische Studien in der Schweiz. Für dieses Förderinstrument hat der Kanton Zug bis 2028 ein jährliches Budget von CHF 150 Mio. beschlossen. Die Anträge sind jeweils bis Ende Mai einzureichen (erstmals Mai 2026). Weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen, Berechnungsmechanik und dem Antragsverfahren finden Sie hier.
Luzern
Auch im Kanton Luzern sind neue Innovationsanreize geplant. Derzeit wird die Einführung eines Luzerner Innovationsbeitrags (LIB) geprüft, der – vorbehaltlich der ausstehenden Volksabstimmung – Unternehmen mit F&E- und Innovationsaktivitäten im Kanton Luzern künftig finanziell unterstützen könnte. Vorgesehen ist eine Förderung qualifizierender Innovation- sowie F&E-Tätigkeiten, klinische Studien sowie qualifizierende Management Funktionen auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Die Anträge sind voraussichtlich jeweils bis Ende Januar einzureichen (erstmals Januar 2027). Weitere Details zum geplanten Förderprogramm finden Sie hier.
Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt können Unternehmen im Rahmen des Basler Standortpakets Förderbeiträge für die Bereiche Elternzeit, Umwelt und Innovation beantragen; vorgesehen ist ein Fonds eines Gesamtbetrags von CHF 150 bis 500 Mio.
Der Grösste Teil des Fonds fällt auf den Bereich Innovation und beträgt 80 % des geäufneten Fonds. Dort werden Kosten für F&E-Personalaufwendungen,
Abschreibungen auf Anlagen und klinische Studien in der Schweiz gefördert. Antragsfrist für das zweite Förderjahr 2025 ist der 30. Juni 2026, Details finden Sie hier.
Die EY-Expertinnen und -Experten unterstützen Sie gerne bei der Einordnung, Antragstellung und Dokumentation.
