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Pressemitteilung Jahresergebnis Aussenhandel Deutschland-Schweiz 2017

Der Aussenhandel zwischen Deutschland und der Schweiz intensivierte sich 2017 im Zuge der aufgehellten weltweiten Konjunkturlage. Es steigen allerdings die administrativen Hürden und es drohen neue finanzielle Belastungen.

Die weltweit günstige Konjunkturlage und ein abgeschwächter Schweizer Franken machen es möglich. Beim wirtschaftlichen Austausches zwischen den Nachbarländern steht 2017 ein Plus im Vergleich zum Vorjahr. Die Schweizer Exporte nach Deutschland stiegen um 1,6 Mrd. CHF (4%) auf 41,2 Mrd. CHF und die Importe aus Deutschland erhöhten sich sogar um 3,7 Mrd. CHF (7,7%) auf 52,3 Mrd. CHF. Mit einem Exportmarktanteil von 18,7% und einem Importmarktanteil von 28,2% bleibt Deutschland wichtigster Export- und Beschaffungsmarkt für die Schweiz - mit nahezu unveränderten Anteilen zum Vorjahr.

Der Handelsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz ist stark vom Verlauf der Weltkonjunktur beeinflusst. Beide Volkswirtschaften haben Exportquoten von über 50% und sind arbeitsteilig über die Grenze eng miteinander verflochten. Über 50% des Handelsaustausches betrifft Rohstoffe, Halbfabrikate und Investitionsgüter. Besondere Zuwächse waren im Export nach Deutschland erfreulicherweise wieder in der Schweizer Maschinen- und Elektrobranche (+3,2%) und beim Export der Metallindustrie (+12,3%) zu verzeichnen. Importiert wurden aus Deutschland vermehrt Produkte der Pharma- und Chemieindustrie (+14,5%) und der Metallindustrie (+10,7%). Die Auswirkungen des Online-Handels zeigen sich insbesondere durch Bestellungen und Rücksendungen mit hohen Steigerungsraten von +43,7% bei Exporten und +21,2% bei Importen von Bekleidung, Schuhen und Textilien.

Mit dem steigenden Wirtschaftsaustausch über die Grenze nehmen indes auch die administrativen und finanziellen Belastungen für die Exportwirtschaft zu. Neben dem komplexen Verfahren bei der Mitarbeiterentsendung sieht die Handelskammer aktuell zwei Entwicklungen mit Sorge:

Datenschutzniveau angemessen annähern
Die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzverordnung bezieht sich in ihrem räumlichen Anwendungsbereich bei der Verarbeitung von Personendaten aus der EU auch auf Drittländer. D.h., dass auch viele Schweizer Firmen betroffen sind und neben der Einhaltung des neuen EU-Datenschutzrechtes unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen „Verantwortlichen“ als Datenschutzvertreter auf EU Territorium bestellen müssen. In den vergangenen Jahren ist die Schweiz in puncto Datenschutz als vergleichbar mit der EU eingestuft worden, was den Firmen unnötige Bürokratie erspart hatte.

Aus Sicht der Handelskammer Deutschland-Schweiz gilt es nun Rechtsunsicherheit zu vermeiden und eine angemessene Annäherung des Schweizer- und des EU-Datenschutzniveaus baldmöglichst zu erreichen. Es ist zu hoffen, dass dann auch ein „Datenschutzvertreter“ auf EU-Territorium nicht mehr notwendig sein wird.

Augenmass bei der Radio- und TV Gebühr für ausländische Entsendebetriebe
Ab 2019 werden in der Schweiz auch alle ausländischen Firmen bei der Radio- und TV Gebühr abgabepflichtig, wenn sie z.B. zu Montage- und Servicezwecken in die Schweiz Mitarbeitende entsenden und in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig geworden sind; dies obwohl sie in der Schweiz keine Betriebsstätte unterhalten. Die Abgabepflicht besteht ab einem Weltumsatz von CHF 500.000 p.a. Bei der Ausgestaltung der Radio- und TV-Gebühr verlangt die Handelskammer Deutschland-Schweiz eine Umsetzung mit Augenmass, die berücksichtigt, dass eine Nutzung von Radio und Fernsehen in der Schweiz durch entsandte Mitarbeiter aus dem Ausland nicht stattfindet und deshalb eine Befreiung der Entsendebetriebe vorsieht. Die Schweizer Wirtschaft wird in Gegenrichtung, bei Montageaufträgen, und nach Auffassung der Kammer zu Recht, nicht mit Radio- und Fernsehgebühren des Auslandes belastet.

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