Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolkdeutlich «JA» zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gesagt. Damit sorgt die Schweiz für Rechtssicherheit und bleibt weiterhin einer der attraktivsten Steuerstandorte weltweit. Mit der Einführung neuer Steuerinstrumente und der gleichzeitigen Abschaffung der Statusgesellschaften (Holdings, Domizilgesellschaften etc.) entspricht das Schweizer Steuerrecht zudem vollumfänglich den aktuellen internationalen Standards der EU sowie der OECD. Das neue Gesetz trat bereits per 1. Januar 2020 in Kraft.