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Institutionelles Rahmenabkommen Schweiz/EU: Erfolgreiche Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen sicherstellen

17. Dez 2018
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Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) werden u.a. durch die sogenannten «Bilateralen Abkommen» geregelt, ein Vertragsnetz mit 120 einzelnen Abkommen. Um eine einheitlichere und effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger Marktzugangsabkommen zu gewährleisten, haben die Schweiz und die EU über ein institutionelles Abkommen verhandelt. Am 23. November 2018 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und am 7. Dezember entschied der Bundesrat Konsultationen über den Textentwurf einzuleiten.

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Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, hat zu dem Vertragsinhalt eine Zusammenfassung «Das Wichtigste in Kürze» veröffentlicht.

Für die Handelskammer Deutschland-Schweiz ist die zukünftige Ausgestaltung der Integrationsbeziehungen Schweiz-EU von besonders grosser Bedeutung. Aufgrund der engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU, ist eine nachhaltige Regelung der Rahmenbedingungen die fundamentale Basis, um eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen sicherzustellen. Der Erhalt und der Ausbau des gegenseitigen Marktzugangs ist dabei zentral.
 
Vor dem Hintergrund der grossen Unsicherheit weiter Kreise der Schweizer Bevölkerung, Parteien, Wirtschaft und Gewerkschaften, in der Meinungsbildung über das Rahmenabkommen, begrüsst die Handelskammer Deutschland-Schweiz die eingeleiteten Konsultationen und hofft auf eine nachhaltige Fortsetzung der guten Integrationsbeziehungen Schweiz-EU.
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