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Mindestlohnberechnung für deutsche Entsendebetriebe

10. Jan 2014
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Bei Dienstleistungen in der Schweiz müssen deutsche Arbeitgeber die minimalen schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen beachten. Diese finden sich vornehmlich in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (in Deutschland Tarifverträge) und betreffen in der Praxis im Wesentlichen den Mindestlohn und die Arbeitszeitvorschriften.

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Für die Frage, ob mit den deutschen Lohnzahlungen der Schweizer Mindestlohn eingehalten ist, ist die Weisung des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) „Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich“ massgebend. Diese Lohnweisung wird zum 01.04.2014 geändert - für die Anwendung ist der Beginn des Einsatzes entscheidend.

Geändert werden im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Neu: Bei der Umrechnung von CHF auf EUR ist ausschliesslich der Monatsmittelkurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Beginn des Einsatzes massgeblich – unabhängig von der Dauer der Einsatzes.
  • Klargestellt wurde, dass neben dem Mindestlohn auch der Schweizer Auslagen- und Spesenersatz einzuhalten ist. Kann die Übernahme oder die Vergütung der Kosten für Reise, Verpflegung und Übernachtung nach den Schweizer Kriterien durch den Entsendebetrieb nicht oder nur teilweise nachgewiesen werden, werden diese Kosten vom deutschen Grundlohn (ganz oder teilweise) abgezogen.
  • Schliesslich wurde bei der Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie des 13. Monatslohns bzw. des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes die Bemessungsgrundlage geändert. Dies führt dazu, dass Entsendebetriebe, die mit den deutschen Lohnzahlungen den Schweizer Mindestlohn nicht erreichen und eine Entschädigung oder eine Entsendezulage zahlen müssen, einen höheren Lohnzuschlag für die Einsätze in der Schweiz einkalkulieren müssen.

Deutschen Entsendebetrieben wird daher angeraten, die Einhaltung der Schweizer Mindestlöhne an die neue Lohnweisung anzupassen und die Lohnzuschläge für die Einsätze in der Schweiz entsprechend zu erhöhen. Informationen zu den Mindestlöhnen können unter www.entsendung.admin.ch abgerufen werden.

Gerne sind wir Ihnen bei Fragen oder der Mindestlohnbestimmung (im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung) behilflich. Jetzt kontaktieren

(Bildquelle: © cmeder/iStockphoto)

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