Mitglied werden
Benutzername
Passwort
Login

Überblick / Ziele

Die Schiedsordnung der Handelskammer Deutschland-Schweiz zielt auf

  • Schnelligkeit,
  • Flexibilität,
  • Kostenreduktion und
  • Vertraulichkeit.

In Abgrenzung zu anderen Schiedsordnungen basiert sie auf den Maximen des kontinentaleuropäischen Verfahrens, wie es den Teilnehmern am Rechtsverkehr des DACH-Raumes von Gerichten vertraut ist, das heisst insbesondere

  • kein Beweisverfahren nach angelsächsischem Muster («pre-trial discovery», «depositions» etc.) und
  • eine aktive Rolle des Schiedsrichters mit dem Ziel, den Parteien unter Vermittlung des Schiedsgerichtes zu einer vergleichsweisen Einigung zu verhelfen.

Diese Ziele schlagen sich unter anderem in folgenden Ausgestaltungen nieder:

  • Verfahren in der Regel vor einem Einzelschiedsrichter,
  • Möglichkeit eines «beschleunigten Verfahrens» und
  • obligatorischer Vergleichstermin zur Vermittlung durch das Schiedsgericht.

Für komplexe Angelegenheiten steht es den Parteien natürlich frei, ein Dreierschiedsgericht und / oder ein «ordentliches Verfahren» zu wählen.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Marion Hohmann-Viol
Marion Hohmann-Viol
Leitung Rechts- und Steuerabteilung, stellvertretende Direktorin
+41 44 283 61 77
Datei herunterladen

Besten Dank für Ihr Interesse an diesem Dokument.

Vielen Dank, der Download wird sofort gestartet
"Placeholder"

Die Daten wurden nicht erfolgreich übermittelt.

Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.