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Lohnbuchhaltung in der Schweiz

Spezialisiert auf grenzüberschreitende Fragestellungen

Wenn deutsche Unternehmen ohne eigene Niederlassung in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen (z.B. Aussendienstmitarbeitende), erstellen wir für Sie die Lohnbuchhaltung in der Schweiz. Gerade auf solche grenzüberschreitenden Konstellationen, die eigene Besonderheiten aufweisen, sind wir spezialisiert. Ergänzend hierzu verfügen wir über entsprechende Musterverträge bzw. passen für Sie individuell den Arbeitsvertrag auf den grenzüberschreitenden Aspekt an.

Schweizer Unternehmen, die ohne Niederlassung in Deutschland dort Mitarbeiter beschäftigen und die die Lohnbuchhaltung nach deutschen Vorschriften erstellen müssen, vermitteln wir gerne spezialisierte Lohnbuchhaltungsstellen in Deutschland.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Christian Mühlstädt
Christian Mühlstädt
Lohnbuchhaltung, Inkasso
+41 44 283 61 67

Aktuelles aus dem Handelskammerjournal

21. Apr 2023 Recht & Steuern
 

Neue Konsultationsvereinbarung zum DBA DE-CH für leitende Angestellte

Deutschland und die Schweiz haben sich in einer Konsultationsvereinbarung vom 06. April 2023 auf neue Voraussetzungen zur Definition von leitenden Angestellten nach Artikel 15 Absatz 4 DBA DE-CH geeinigt. Bislang wurde als leitender Angestellter nur eine Person angesehen, die mit ihrer Funktion im Handelsregister eingetragen war. Mit der Konsultationsvereinbarung wird dieser Personenkreis nun erweitert.
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